Ablauf der psychotherapeutischen Behandlung
Die Sprechstunde
In einer oder bis zu drei 50-minütigen persönlichen Sprechstunden stehen Ihre Probleme und Beschwerden, aber auch Ihre Zielvorstellungen und Wünsche an die Behandlung im Mittelpunkt.
Probesitzungen
Im Rahmen von weiteren 50-minütigen „Probesitzungen“ (zwei bis maximal vier Termine) vertiefen wir das Verständnis für die Entwicklung, die Auslösung und Aufrechterhaltung Ihrer Probleme, definieren diese und kommen zu einer Behandlungsdiagnose
Desweiteren legen wir in den Probesitzungen gemeinsam die Behandlungsziele konkret, meßbar und überprüfbar fest. Ich werde daraufhin mit Ihnen gemeinsam einen Therapieplan erstellen, in dem die Schritte zur Veränderung klar definiert sind.
Gemeinsames Ziel ist es also, innerhalb der Probesitzungen zu einem vertieften Problemverständnis zu gelangen, die Probleme zu definieren, die Prognose zu klären und die Behandlungsweise und -dauer („Kurzzeittherapie“ bzw. „Langzeittherapie“) festzulegen. Wenn es ein beiderseitiges Einverständnis zur Zusammenarbeit gibt, kann ein Antrag für die weitere Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden, sofern es sich bei Ihrer Problematik um eine psychische Erkrankung im Sinne der Psychotherapierichtlinien handelt.
Die eigentliche Psychotherapie
Bei einer “Kurzzeittherapie” von bis zu 12 Behandlungsstunden brauchen Sie nur den Psychotherapieantrag an Ihre Kasse zu unterschreiben, alle weiteren Formalien erledige ich mit Ihrer Krankenkasse. Die Kurzzeittherapie kann bei Bedarf in einem zweiten Bewilligungsschritt um bis zu 12 weitere Sitzungen verlängert werden.
Die Beantragung einer “Langzeittherapie” von 60 Stunden ist für den Therapeuten aufwendiger, da zunächst ein mehrseitiger Bericht erstellt werden muss, der anonymisiert an einen Gutachter geschickt wird. Die Krankenkasse erteilt dann erst nach einigen Wochen eine Kostenzusage, insofern die zustimmende Stellungnahme des Gutachters vorliegt. Sowohl eine Kurzzeit- als auch eine Langzeittherapie können durch einen erneuten Antrag an die Krankenkasse verlängert werden, falls sich die Notwendigkeit dazu ergeben sollte.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass Psychotherapeuten der Schweigepflicht (nach § 203 des Strafgesetzbuches) unterliegen, die es ihnen verbietet, persönliche Informationen über Patienten an Andere – auch an Ihre Krankenkasse – weiterzugeben, deshalb werden alle persönlichen Daten anonym in einem verschlossenen Umschlag an einen Gutachter weitergeleitet. In der Regel klärt der Gutachter innerhalb von drei Wochen, ob es sich um eine psychische Störung mit “Krankheitswert” handelt. Bis zu der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse und somit zum Beginn der Behandlung wird es dann nicht lange dauern.
Vor Beginn der Psychotherapie werden die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit in einem Therapievertrag festgehalten.